Lieber Herr Alfred,
Nun, so wie Frau Mag. Weiß schon schreibt, sind Verkäufe aus dem Privatvermögen steuerfrei, wenn der Gegenstand 1 Jahr (!) in Ihrem Besitz war. Wenn Sie allerdings wiederholt solche Reparatur-Verkaufsvorgänge haben, würde ich schon fast davon ausgehen, dass wir hier zumindest in den Bereich der "Neuen Selbständigkeit" wenn nicht doch in eine gewerbliche Tätigkeit kommen. Ihrer Beschreibung nach würde ich auch annehmen, dass Sie die Geräte nicht länger als 1 Jahr besitzen. Und das hobbymäßige ankaufen, reparieren, verkaufen ist kein Hobby, sondern eine Erwerbsquelle :o)
Steuerlich ist es nicht relvant, ob die Arbeit Spaß macht und man es daher als Hobby bezeichnet ..... *zwinker*
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at www.payroll.co.at |