Meine Situation sieht wie folgt aus: Mein Einkommen besteht ausschließlich aus Kapitalerträgen. Dabei habe ich Erträge aus ausländischen Dividendenwerten (mit Auslandsdepot) und Sparbuchzinsen bei ausländischen Kreditinstituten. Mein gesamtes Einkommen ist kleiner als 11.000 EUR. Ich frage mich ob ich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bin oder nicht.
Folgendes habe ich zu diesem Thema gefunden:
Grundsätzlich muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn man vom Fiskus dazu aufgefordert wird. Geschieht das nicht, muss man trotzdem eine abgeben wenn: - Einkommen enthält neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte von > 730 EUR UND gesamtes Einkommen (exkl. endbesteuerte Kapitalerträge) > 12.000 EUR, ODER... - Einkommen enthält keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte UND gesamtes Einkommen > 11.000 EUR
Auf Seiten des BMFs ließt man bezüglich der Besteuerung von Kapitalanalgen privater Anleger, dass: - Ausschüttungen aus ausländischen Dividendenwerten mit Auslandsdepot der Erklärungspflicht unterliegen - Sparbuchzinsen bei ausländischen Kreditinstituten ebenfalls der Erklärungspflicht unterliegen
Gehe ich von der Annahme richtig aus, dass ich keine Einkommensteuererklärung abzugeben habe? => da KEINE lohnsteuerpflichtigen Einkünfte UND gesamtes Einkommen < 11.000 EUR - unabhängig von Erklärungspflicht von Kapitalerträgen
ODER ist diese Erklärungspflicht bei Kapitalerträgen irgendwie höher gewertet, sodass man trotzdem eine Einkommensteuererklärung abgeben muss obwohl das gesamte Einkommen < 11.000 EUR ist? Wenn ja, finde ich das ziemlich sinnlos, denn im Endeffekt wäre sowieso nichts zu versteuern. Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung an sich wäre schon eine Verschwendung von Steuergeldern. Mir ist schon klar, dass all diese im Ausland bezogene Kapitalerträge, also "quasi-endbesteuerungsfähige" Kapitalerträge grundsätzlich mit einem fixen Satz von 25% zu besteuern sind. Ich würde aber auf die Endbesteuerung verzichten und beantragen, dass meine Kapitalerträge zum allgemeinen Einkommensteuertarif besteuert werden und da diese < 11.000 EUR betragen, gäbe es auch keine Steuer. Interpretiere ich das richtig?
Danke für eure Hilfe! |