Wenn man ein Wertpapierdepot im Ausland besitzt und dieses unentgeltlich an einen Dritten überträgt (Schenkung an Kind, Wohnsitz ebenfalls Österreich), dann ist das grundsätzlich dem Fiskus zu melden. Wird in solch einem Fall die Übertragung wie eine Veräußerung (fiktiver Verkauf) behandelt und hat man darauf Kapitalertragssteuer zu entrichten ?
Wenn beim Depotübertrag die Anschaffungsdaten dem neuen Kreditinstitut und die Übertragung an sich dem Fiskus mitgeteilt werden, dann ist doch grundsätzlich gewährleistet, dass die steuerliche Behandlung durch die Depotübertrag unverändert bleibt und die Besteuerungsmöglichkeit hinsichtlich der sich im Depot befindlichen Anteile weiterhin sichergestellt ist - das wäre z.B. bei einem Wegzug nicht mehr gegeben.
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