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Verfasst von: Philipp am 10.01.2011 09:45
 


THEMA:  Vergebührung des Mietvertrages

Guten Tag,

 

eine kurze Frage:

 

Ich vermiete eine kleine Wohnung und habe den Mietvertrag auf 3 Jahre befristet!

Muss ich den Verttrag vergebühren oder nicht?

 

Danke,

 

Philipp

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.01.2011 16:50
 


THEMA:  Vergebührung des Mietvertrages

Ja, Sie müssen den Vertrag vergebühren.

Sie müssen auch eine Steuernummer f.d. Einkünfte aus Vermietung beantragen.

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