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Verfasst von: A.P. am 10.01.2011 15:42
 


THEMA:  Zumutbarkeitsgrenze für Große Pendlerpauschale

Hätte eine Frage zur Zumutbarkeits-Obergrenze mit Öffis bei der Großen Pendlerpauschale:

Es gibt einige Internetbeiträge, die besagen:

"Für Dienstnehmer in Vollzeitbeschäftigung stellt eine tägliche Wegzeit von drei Stunden pro Tag einen entfernungsunabhängigen Richtwert für eine Zumutbarkeitsobergrenze dar (UFS RV/0311-G/08 vom 14.04.2010)."

Laut L34 gilt bei Entfernungen >40 km, aber (noch) die Zumutbarkeitsgrenze von 2,5h je Richtung mit den Öffis?

 

Was gilt nun als Obergrenze (1,5 oder 2,5 h je Richtung)?

 

Danke,

AP

 

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 10.01.2011 22:02
 


THEMA:  Zumutbarkeitsgrenze für Große Pendlerpauschale

Ist die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels für zumindest die halbe Wegstrecke nicht zumutbar, wird das große Pendlerpauschale zuerkannt. Der Begriff "zumutbar" ist im Gesetz nicht geregelt. Um die Rechtsanwendung innerhalb der Finanz zu vereinheitlichen, gibt es die Richtlinien, in denen die 2,5 Stunden für Strecken über 40 km festgelegt sind. Doch ist der UFS nicht an die Erlässe der Finanzverwaltung gebunden, sondern kann seine eigene Rechtsansicht entwickeln. Man kann daher in der Berufung Gründe anführen, warum es im konkreten Fall nicht zumutbar ist.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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