Hätte eine Frage zur Zumutbarkeits-Obergrenze mit Öffis bei der Großen Pendlerpauschale:
Es gibt einige Internetbeiträge, die besagen:
"Für Dienstnehmer in Vollzeitbeschäftigung stellt eine tägliche Wegzeit von drei Stunden pro Tag einen entfernungsunabhängigen Richtwert für eine Zumutbarkeitsobergrenze dar (UFS RV/0311-G/08 vom 14.04.2010)."
Laut L34 gilt bei Entfernungen >40 km, aber (noch) die Zumutbarkeitsgrenze von 2,5h je Richtung mit den Öffis?
Was gilt nun als Obergrenze (1,5 oder 2,5 h je Richtung)?
Danke,
AP
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