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Verfasst von: Sabine am 11.01.2011 11:25
 


THEMA:  Werbungskosten KfZ

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin bei einer Firma (ca. 20 km von mir entfernt) als kfm. Angestellte geringfügig beschäftigt. Ich arbeite 1x pro Woche von ZU HAUSE aus auf meinem PC,weil mir der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. (Kleinstfirma)
Jede Woche fahre ich einmal hin und her,um bei meinem Arbeitgeber  neue Belege abzuholen, PC-Daten per Stick einzuspielen und Erledigtes abzugeben.
Für meine Fahrten steht mir kein Pendlerpauschle zu, weil ich nicht auf die 11 Fahrten im Monat komme. Außerdem zahle ich keine Lohnsteuer und so würde mir auch das Pendlerpauschale nichts bringen.

Mein Mann hat den Alleinverdienerabsetzbetrag (3Kinder) und ich darf daher nicht mehr als Euro 6.000,- pro Jahr dazuverdienen.
Ich möchte die Autofahrten zu meinem Dienstgeber als Werbungskosten absetzen (0,42 je Km, für 40 km pro Woche 16,80 Euro), um die Zuverdienstgrenze von 6.000 Euro nicht zu überschreiten (ich habe noch Einkünfte aus einem anderen Dienstverhältnis und liege momentan für 2010 knapp über 6.000).

Beim Finanzamt habe ich schon nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, es würde mir nur das Pendlerpauschale zustehen, das mir nix nützt, weil es nur die Lohnsteuer mindert, die ich eh nicht zahlen muss. Werbungskosten könnte ich für meine Autofahrten keine geltend machen.

Ich hab aber einen Zeitungsauschnitt zu Hause, in dem klar steht, dass man als Heimbuchhalterin, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und man trotzdem Fahrten hat, um Belege etc. zu holen, abzugeben und PC-STände per Stick einspielt, diese Fahrtkosten sehr wohl als Werbungskosten absetzen kann. Können Sie mir weiterhelfen?

MfG
Sabine

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 11.01.2011 14:45
 


THEMA:  Werbungskosten KfZ

Liebe Frau Sabine,

 

Wenn Sie 2 Geringüfigkeiten gleichzeitig haben, dann ist jedenfalls Sozialversicherung zu bezahlen. Diese können Sie vorweg nehmen (für 2010 noch bis 15. ein zu zahlen! damit in 2010 geltend gemacht werden kann).

 

Sie können die Fahrten nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn Ihr Arbeitsort (Arbeitsstätte) Ihre Wohnung ist, und die Fahrten daher NICHT Fahrten zur Dienststelle sondern betrieblich veranlasste Reisespesen sind. Wenn Sie natürlich jede Woche einmal hinfahren, dann geht das wieder nicht.

Sie können aber viel "sicherere" Werbungskosten absetzen wie z.B. 40 % der Abschreibung Ihres PCs, Druckers, Druckerfarbe, Papier, ....Internet-Anschlusskosten (40%), ... Aber wie gesagt, wenn Sie als Arbeitsstätte Ihre Wohnung haben, sind dienstliche Fahrten (zum Abholen der Belge) Werbungskosten.

 

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at

Verfasst von: Sabine am 11.01.2011 15:13
 


THEMA:  Werbungskosten KfZ

Sehr geehrte Frau Hochweis,

ich möchte zu Ihrem zweiten Absatz noch einmal nachfragen:

Der Ort an dem ich ausschließlich für diesen Arbeitgeber arbeite ist meine Privatwohnung.
Ich fahre einmal wöchtenlich zur Firma meines Arbeitgebers, der mir an diesem Ort KEINEN Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, um dort Belege abzuholen, bzw. zu hinterlegen und PC-Daten einzuspielen. Dies ist nicht meine Dienststelle, sondern quasi ein kleiner Privatschreibtisch meines Chefs in einem Bereich seiner Privat-Wohnung, zu dem ich zugang habe.
Könnten Sie mir bitte noch einmal erklären, ob dies nun als Werbungskosten gilt oder nicht. Danke!

Muss ich dem Finanzamt irgendwelche Belege / eine Aufstellung diesbezüglich (z.B. mein Fahrtenbuch) mitschicken?

Vielen Dank für den HInweis mit den 40% für Büromaterial etc.

MfG
Sabine

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 11.01.2011 17:31
 


THEMA:  Werbungskosten KfZ

Liebe Frau Sabine,

Wenn Sie nur 1 Tage pro Woche arbeiten und 1x pro Woche zum Dienstgeber fahren ..... also da sehe ich die Möglichkeit von Werbungskosten schon "dunkelgrau". WEnn Sie selbständig als Buchhalterin arbeiten, dann ist das kein Problem, wenn Sie als freie Mtiarbeiterin arbeiten, auch kein Problem, aber als echte Dienstnehmerin, wenn Sie an ihrem Arbeitstag zum Chef fahren und wieder zurück, das sind dann wohl keine Werbungskosten.

Vorher klang es mir viel mehr so, als würden Sie eben ab und an einemal hinfahren, aber nicht an jedem "Arbeitstag".

Lieben Gruß

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at
www.payroll.co.at

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