Hallo!
Ich habe im Jahr 2010 eine Kieferkorrektur bei meinem 8 jährigen Sohn machen lassen.Die kosten beliefen sich auf 1590.-.
310.- Euro davon habe ich von der GKK zurückerstattet bekommen.
Kann ich den Differenzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung unter ausergewöhnliche belastungen angeben oder nicht?Da es sich ja eigentlich um meinen Sohn gehandelt hat und nicht um mich.
Danke im voraus für eure Antworten |