Wir (3 Studienkollegen u. ich) haben eine Gesbr. gegründet, damit wir nach außen gemeinsam auftreten können. Bei der WKO sagte man uns, dass für die Gesbr eine einfache Einnahmen-ausgaben Rechnung zu führen sei.
Nehme ich da die Zahlungen der Kunden als Einnahmen und die jeweiligen Entnahmen der Gesellschafter und eventuelle sonstige gemeinsame Anschaffungen als Ausgaben? Wir sind alle Kleinunternehmer ohne USt-Pflicht.
Also stellen wir die GesbR-Rechnungen auch ohne Ust aus.
Müssen wir dann, wenn am Ende unter 11.000,-- (weil wir ja die Einnahmen wieder entnehmen - und somit in die einzelnen EA-Rechnungen der Gesellschafter übernehmen) übrigbleiben, auch eine Steuerklärung für die Gesbr abgeben??
Ich nehme an, wenn jeder Gesellschafter mit seinen Einnahmen unter 11.000,-- bleibt, und die Gesbr am Ende auch unter 11.000,-- müssen wir keine Steuererklärungen einreichen oder?
mfg
Christian Perner |