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Verfasst von: helmut am 18.01.2011 08:41
 


THEMA:  Steuererklärungspflicht bei GesbR

Guten Morgen!

Ich habe eine Frage zu der Abgabe der Steuererkärungen bei einer GesbR. In den § 41 und 42 EStG ist ja geregelt, dass man ab € 11.000,-- bzw. € 12.000,--, ja nachdem ob man lohnsteuerpflichtiges EK bezieht oder nicht, eine Erklärung an das FA abgeben muss.

Wie sieht das nun bei einer GesbR aus? Da weiss ich ja zum Teil gar nicht, wie hoch das einzelne EK der Beteiligten sonst noch ist bzw. ob sie überhaupt lohnsteuerpflichtiges EK noch zusätzlich beziehen?

Muss dann als für eine GesbR immer eine Erkärung abgeben werden, unabhängig von Gewinn bzw. Verlust?

Danke für die Antworten!

 

 

Verfasst von: WMT am 18.01.2011 18:55
 


THEMA:  Steuererklärungspflicht bei GesbR

Die Feststellung von Einkünften für Personenvereinigungen ist in § 188 BAO geregelt. Wenn die in Abs. 4 normierten Ausnahmen keine Anwendung finden, sehe ich eine allenfalls doppelte Erklärungspflicht von GesbR-Einkünften: einerseits in der Feststellungserklärung der GesbR selbst und andererseits in den Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter. Sollte die GesbR bereits über eine Steuernummer verfügen wird die Finanzverwaltung ohnehin die Abgabe von Steuererklärungen evident halten bzw. einmahnen.

MfG, Manfred Takacs 

Verfasst von: Christian Perner am 18.09.2011 13:15
 


THEMA:  Steuererklärungspflicht bei GesbR

Wir (3 Studienkollegen u. ich) haben eine Gesbr. gegründet, damit wir nach außen gemeinsam auftreten können. Bei der WKO sagte man uns, dass für die Gesbr eine einfache Einnahmen-ausgaben Rechnung zu führen sei.

Nehme ich da die Zahlungen der Kunden als Einnahmen und die jeweiligen Entnahmen der Gesellschafter und eventuelle sonstige gemeinsame Anschaffungen als Ausgaben? Wir sind alle Kleinunternehmer ohne USt-Pflicht.

Also stellen wir die GesbR-Rechnungen auch ohne Ust aus.

Müssen wir dann, wenn am Ende unter 11.000,-- (weil wir ja die Einnahmen wieder entnehmen - und somit in die einzelnen EA-Rechnungen der Gesellschafter übernehmen) übrigbleiben, auch eine Steuerklärung für die Gesbr abgeben??

Ich nehme an, wenn jeder Gesellschafter mit seinen Einnahmen unter 11.000,-- bleibt, und die Gesbr am Ende auch unter 11.000,-- müssen wir keine Steuererklärungen einreichen oder?

mfg

Christian Perner 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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