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Verfasst von: Martin am 19.01.2011 23:42
 


THEMA:  Gewerbeanmeldung bei Erstellen einer Homepage

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin Vollzeit angestellt in einem Medienunternehmen. Ein Bekannter, der in seiner Freizeit komponiert und nun seine Werke im eigenen Verlag vertreibt, hat mich mit der Erstellung einer Homepage für diesen Zweck beauftragt. Ist es ausreichend, als Privatperson eine Honorarnote dafür zu stellen? Kann ich diese in meine Arbeitnehmerveranlagung miteinbeziehen oder muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben (denn ich habe heuer noch weitere Einkünfte aus musikalischer Tätigkeit)? Die steuerfreien 730 € im Jahr werden überschritten. Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn diese Homepage-erstellung eine einmalige Tätigkeit war? 

Vielen Dank für Ihre Antwort

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.01.2011 16:33
 


THEMA:  Gewerbeanmeldung bei Erstellen einer Homepage

Sie müssen kein Gewerbe anmelden.

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wenn das zusätzliche Jahreseinkommen über € 4.488,--liegt, müssen Sie auch Sozialversicherung zahlen.

Sie können auch Betriebsausgaben abschreiben (Musikinstrumente, Noten,etc).

www.steuerberatung-weiss.at

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Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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