Sie müssen kein Gewerbe anmelden.
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn das zusätzliche Jahreseinkommen über € 4.488,--liegt, müssen Sie auch Sozialversicherung zahlen.
Sie können auch Betriebsausgaben abschreiben (Musikinstrumente, Noten,etc).
www.steuerberatung-weiss.at
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Terminvereinbarung unter:01 533 16 37 |