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Verfasst von: Verena am 21.01.2011 17:14
 


THEMA:  Teilzeit und Honorarnote

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite ab 01.02.11 Teilzeit 20 Std. die Woche und bekomme 1.500 Euro/Monat brutto dafür.

Nun hat man mir eine Nebenbeschäftigung (Büroarbeiten von daheim zu erledigen) angeboten, für die ich mit Honorarnoten stellen soll (15,--/Std).

Meine Fragen nun: darf ich bei Teilzeit etwas dazuverdienen? Mein Arbeitgeber hat nichts gegen eine zusätzliche Tätigkeit, solange ich für ihn flexibel bleibe, was zutreffen würde. Muss ich ein Gewerbe anmelden oder reicht die Arbeitnehmerveranlagung? Gibt es weitere Möglichkeiten, wie ich korrekt etwas dazu verdienen könnte?

Bitte um rechtliche Aufklärung!

Besten Dank!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.01.2011 17:19
 


THEMA:  Teilzeit und Honorarnote

Liebe Frau Verena,

 

Ja, grundsätzlich dürfen sie dazu verdienen, aber sie müssen darauf achten, dass Sie dabei Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und üblicherweise darf es auch keine Tätigkeit im kaufmännischen Bereich sein. idealerweise würde ich daher ein kurzes OK von derzeitigen Dienstgeber einholen oder dass Sie ihm zumindest die Information zukommen lassen - wenn er dann nicht wiederspricht, dann kann das als Zustimmung im Stillschweigen gesehen werden.

 

Wenn Sie wiederholt einer Tätigkeit nachgehen, dann ist dies eine gewerbliche Tätigkeit. Dazu müssen Sie einen Gewerbeschein lösen. Jedenfalls müssen Sie auch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit an das Finanzamt sowie an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden. Bei der Sozialversicherungsanstalt sollten Sie allerdings einen Antrag auf Differenzvorschreibung - bzw. wenn Sie den Gewinn mit weniger als 4.300,-- im Jahr erwarten (Gewinn, nciht Umsatz) dann können Sie einen Befreiungsantrag wegen Geringfügigkeit stellen.

 

Sie müssen auch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung führen - ich würde Ihnen eine Beratung durch einen FAchmann/ eine Frachfrau *smile* empfehlen, damit hier optimal für Sie gestaltet werden kann.

 

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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