Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Philipp am 22.01.2011 21:06
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich - Eigentumswohnung - Wohnbauförderung

Guten Abend,

 

Ich habe eine kurz Frage zu meiner gerade erworbenen 10 Jahre alten Eigentumswohnung.

 

Kann man diese von der Steuer absetzen -> beim Lohnsteuerausgleich?

Wenn ja was und wie trägt man diese ein (Sonderausgaben - und bekomme man hier wirklich etwas zurück - zahlt sich das aus - ca. Prozentangabe - Erfahrungswerte?)?

Kann man nur die Wohnbauförderung absetzen oder auch ev. noch einen Kredit bei der Bank dazu?

 

Danke für eine kurze Antwort im Voraus.

lg, Philipp

Verfasst von: S.T. am 22.01.2011 22:50
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich - Eigentumswohnung - Wohnbauförderung

Grundsätzlich können Sie Kosten der Wohnraumschaffung und Sanierung (Achtung: Rechnungen müssen vorhanden sein) steuerlich geltend machen. Dieser Betrag zählt zu den Sonderausgaben und die Maximalhöhe beträgt 2920. (D.h. auch wenn Sie 10.000.- Euro an Sanierung zahlen, kommen lediglich 2920 zum Tragen.)

Ihr Vorteil bei der Geltendmachung der Wohnraumschaffung ist jedoch abhängig von der Höhe Ihres Einkommens: verdienen Sie eher wenig, dann beträgt die Steuerersparnis maximal 25% (tatsächlicher Steuervorteil=730 Euro), ab 60.000 Euro nur mehr 60 Euro.-

Schönen Abend, S.T.

Verfasst von: Philipp am 24.01.2011 13:21
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich - Eigentumswohnung - Wohnbauförderung

Danke vielmals für die Auskunft.

 

D.h. Wohnbauförderung / Kredit kann man nicht beim Steuerausgleich absetzen, sondern nur die Kosten für die Schaffung und Sanierung vom Wohnraum, sprich die Kosten für z.b.: ein neues Bad / Küche / ...?

 

Können das beide Partner im Lohnsteuerausgleich geltend machen (sind beide als Eigentümer eingetragen) und meine Frau geht nur halbtags (daher verdient Sie weniger) arbeiten?

 

Danke noch kurz für eine Antwort.

lg, Philipp

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.108 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.