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Verfasst von: Christian am 24.01.2011 07:47
 


THEMA:  Steuerausgleich - Ausbildungskosten

Meine Frau hat zur Zeit kein Einkommen, macht aber ein postgraduales Studium. Kann ich nun die Kosten für diese Studium in meiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?

 

Danke für jede Antwort

Christian

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.01.2011 17:31
 


THEMA:  Steuerausgleich - Ausbildungskosten

Lieber Herr Christian,

 

Sie können für Ihre Gattin, wenn Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag erhalten, die Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Werbungskosten allerdings nicht. Fraglich wäre jedoch, ob diese Kosten des postgradualen Studiums fachspezifische Weiterbildungkosten mit Verknüpfung auf eine SElbstständigkeit sind - wäre das der Fall, könnte über einen Antrag auf Steuernummer die Kosten als Vorlaufkosten der Selbständigkeit geltend gemacht werden.

 

Alternativ könnte ich empfehlen, dass Sie die Studiengebühren mittels Kredit finanzieren, der erst mit der Rückzahlung bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit beginnt - dann könnten Sie damit die Kosten in ein Jahr verlegen, in dem diese Kosten von der Steuer als WErbungskosten geltend gemacht werden könnten.

 

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Christian am 31.01.2011 12:48
 


THEMA:  Steuerausgleich - Ausbildungskosten

Sehr geehrte Frau Hochweis,

 

Vielen Dank für die tollen Ratschläge!!! Die Variante mit dem Kredit klingt interessant ;-)

Mit besten Grüßen

Christian

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