Lieber Herr Christian,
Sie können für Ihre Gattin, wenn Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag erhalten, die Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Werbungskosten allerdings nicht. Fraglich wäre jedoch, ob diese Kosten des postgradualen Studiums fachspezifische Weiterbildungkosten mit Verknüpfung auf eine SElbstständigkeit sind - wäre das der Fall, könnte über einen Antrag auf Steuernummer die Kosten als Vorlaufkosten der Selbständigkeit geltend gemacht werden.
Alternativ könnte ich empfehlen, dass Sie die Studiengebühren mittels Kredit finanzieren, der erst mit der Rückzahlung bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit beginnt - dann könnten Sie damit die Kosten in ein Jahr verlegen, in dem diese Kosten von der Steuer als WErbungskosten geltend gemacht werden könnten.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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