Liebe(r) Carowi,
Ja, Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, achten Sie aber bitte darauf, dass im Zuge des freien Dienstverhältnisses Ihre Einnahmen bereits ans Finanzamt gemeldet wurden und geben Sie daher im Formular E1a Ihre Einnahmen in Kennziffer 9050 (!) an, sonst werden diese doppelt gerechnet.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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