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Verfasst von: carowi am 24.01.2011 10:40
 


THEMA:  Pflichten freier Dienstnehmer

Hallo,

ich habe 2010 als freie Dienstnehmerin gearbeitet und auch fuer kurze Zeit eine zusaetzliche Taetigkeit auf Werksvertragsbasis durchgefuehrt.

Das Einkommen dadurch liegt bei etwa 9000 Euro - muss ich jetzt eine Einkommenssteuererklaerung oder etwas in die Richtung an das Finanzamt schicken?

Und wie kann man die 10% der SV Beitraege zurueckbekommen?

 

MfG

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.01.2011 17:33
 


THEMA:  Pflichten freier Dienstnehmer

Liebe(r) Carowi,

 

Ja, Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, achten Sie aber bitte darauf, dass im Zuge des freien Dienstverhältnisses Ihre Einnahmen bereits ans Finanzamt gemeldet wurden und geben Sie daher im Formular E1a Ihre Einnahmen in Kennziffer 9050 (!) an, sonst werden diese doppelt gerechnet.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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