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Verfasst von: Manuel am 24.01.2011 18:11
 


THEMA:  Freelancer oder Freier Dienstnehmer

Hallo,

 

ich bin derzeit Student, außerdem noch Teilzeitangestellter, also über der Geringfügigkeitsgrenze. Versichert bin ich somit bereits über meinen Arbeitgeber.

 

Jetzt hätte ich noch die Möglichkeit, hin und wieder Programmiertätigkeiten nachzugehen. Wenn ich hierfür Rechnungen/Honorarnoten ausstelle, bin ich dann Freelancer oder Freier Dienstnehmer? Wo liegen hier genau die Unterschiede? Und fallen noch weitere Kosten/Abgaben an, obwohl ich ebreits angestellt bin?

 

Liebe Grüße

Manuel

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.01.2011 17:08
 


THEMA:  Freelancer oder Freier Dienstnehmer

Wenn Ihr Einkommen aus den Honorarnoten unter 4.400,-- liegt, dann fällt keine zusätzliche Sozialversicherung an.

Wenn Ihr Gesamtjahreseinkommen mehr als  11.000,-- beträgt, dann müssen Sie Einkommensteuer nach Tarif ( bis zu einem Einkommen v. 25.000,-- 36,5%)zahlen.

Verfasst von: Manuel am 18.02.2011 14:01
 


THEMA:  Freelancer oder Freier Dienstnehmer

Vielen Dank für die Antwort :)!

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