Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in den Jahren 2009 und 2010 als Selbstständiger Einzelunternehmer (mit Gewerbeschein) gearbeitet, und war dabei zugleich in Vollzeit fest angestellt.
Nun habe ich in dieser Zeit eine Ausbildung absolviert, welche ausschließlich der unselbstständigen Tätigkeit dient (ist von der Art her auch nur dieser Arbeit zuzuschreiben ist), von mir selbst zu bezahlen war und welche ich nun steuerlich geltend machen möchte.
Da ich eine Einkommenssteuererkärung abgeben muss, weiß ich nun nicht, WIE ich diese Werbungskosten einbringen soll, da hier Werbungskosten ja scheinbar nicht geltend gemacht werden können?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für die Antort, mit freundlichen Grüßen, Mi. Gaspar |