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Verfasst von: Mi. Gaspar am 25.01.2011 20:31
 


THEMA:  Werbungskosten bei zeitgleich selbstständiger UND unselbstständiger Tätigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in den Jahren 2009 und 2010 als Selbstständiger Einzelunternehmer (mit Gewerbeschein) gearbeitet, und war dabei zugleich in Vollzeit fest angestellt.

Nun habe ich in dieser Zeit eine Ausbildung absolviert, welche ausschließlich der unselbstständigen Tätigkeit dient (ist von der Art her auch nur dieser Arbeit zuzuschreiben ist), von mir selbst zu bezahlen war und welche ich nun steuerlich geltend machen möchte.

Da ich eine Einkommenssteuererkärung abgeben muss, weiß ich nun nicht, WIE ich diese Werbungskosten einbringen soll, da hier Werbungskosten ja scheinbar nicht geltend gemacht werden können?

Ich bedanke mich herzlich im Voraus für die Antort, mit freundlichen Grüßen,
Mi. Gaspar

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.01.2011 17:16
 


THEMA:  Werbungskosten bei zeitgleich selbstständiger UND unselbstständiger Tätigkeit

Kennzahl 722

Verfasst von: Mi. Gaspar am 26.01.2011 18:35
 


THEMA:  Werbungskosten bei zeitgleich selbstständiger UND unselbstständiger Tätigkeit

Vielen lieben Dank für die rasche Antwort!

Ich habe jedoch nur beim heruntergeladenen Formular E1 die Kennzahl 722 ersichtlich (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit), kann diese Kennzahl(en) jedoch nicht in Finanzonline eintragen/finden. Wissen Sie hierzu evtl. einen Tipp?

Herzlichen Dank nochmals für Ihre wertvolle Mühe,
Mi. Gaspar

Verfasst von: Mi. Gaspar am 26.01.2011 22:23
 


THEMA:  Werbungskosten bei zeitgleich selbstständiger UND unselbstständiger Tätigkeit

Vielen herzlichen Dank, hat sich schon erledigt (bzw. gelöst):
Punkt "3. Außerbetriebliche Einkunftsarten", --> "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"

Danke!

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