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Verfasst von: Theresia am 26.01.2011 11:14
 


THEMA:  sonderausgaben

Guten Tag!

Kann man die  Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge §§108 g-i ESTG  die man für ein  Enkelkind bezahlt,auch als Sonderausgabe bei Jahresausgleich geltend machen.

Freue mich auf Ihre Antwort.

 

mfg

Theresia

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.01.2011 17:34
 


THEMA:  sonderausgaben

Liebe Frau Theresia,

Prämienbegünstigte zukunftsvorsorgen sind von der Förderung als Sonderausgaben ausgenommen. Sie können Sonderausgaben auch nur für Kinder absetzen mit denen Sie im Haushalt leben.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis,MBA

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