Kann man die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge §§108 g-i ESTG die man für ein Enkelkind bezahlt,auch als Sonderausgabe bei Jahresausgleich geltend machen.
Freue mich auf Ihre Antwort.
mfg
Theresia
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
27.01.2011 17:34
Prämienbegünstigte zukunftsvorsorgen sind von der Förderung als Sonderausgaben ausgenommen. Sie können Sonderausgaben auch nur für Kinder absetzen mit denen Sie im Haushalt leben.