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Verfasst von: Andrea am 27.01.2011 13:12
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung + Einkommenssteuer

Guten Tag liebes Steuerberaterteam!

Von Jänner 2007 bis Ende Dezember 2009 war ich sowohl geringfügig (ca. 220€/Monat) als auch Teilzeit (ca. 960€/Monat) beschäftigt. Im Jänner 2010 bekam ich vom Finanzamt 2 Bescheide: Einmal eine Arbeitnehmerveranlagung Nachforderung für das Jahr 2008 von 900€ und einmal eine Einkommenssteuer Vorauszahlung für das Jahr 2010, ebenfalls an die 900€. Für die Nachforderung erbat ich um Ratenzahlung und für die Vorrauszahlung um Löschung, da ich ja mit 1.1.2010 meine geringfügige Tätigkeit eingestellt hatte. Beides wurde bewilligt. Soweit so gut.

 

Heute, 1 Jahr später, dasselbe: habe sowohl eine Nachforderung für das Jahr 2009 als auch eine Vorauszahlung für 2011 und Folgejahre erhalten.

Schreibe ich das Finanzamt wieder an, mit dem Hinweis, dass ich nur mehr eine(!) Teilzeitbeschäftigung habe und somit die Vorrauszahlung nichtig ist? Meine letzte Ratenzahlung für die erste Nachforderung ist im März. Kann ich dann auch darum ansuchen erst ab April oder Mai die Ratenzahlung für die Nachforderung 2009 zu tätigen, bzw. wird mir dies bewilligt? Ich geh gefühlsmäßig gerade durch Berg und Tal, bitte um Rat und Hilfe!

 

Vielen Dank im Vorraus!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.01.2011 17:47
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung + Einkommenssteuer

Liebe Frau Andrea,

Ja, schreiben Sie wieder an das Finanzamt, dass die Vorauszahlung 2011 auf Null gestellt werden soll, da Sie dort keine weiteren Einkünfte aus einem 2ten Einkommen mehr haben. Eine Ratenzahlung können Sie mit konkretem Ratenzahlungsvorschlag senden - falls Sie keinen Vorschlag machen, wird der gesamte offene Saldo (alte Restraten plus neue Vorschreibung) addiert und zu einer Rate umgewandelt.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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