Guten Tag liebes Steuerberaterteam!
Von Jänner 2007 bis Ende Dezember 2009 war ich sowohl geringfügig (ca. 220€/Monat) als auch Teilzeit (ca. 960€/Monat) beschäftigt. Im Jänner 2010 bekam ich vom Finanzamt 2 Bescheide: Einmal eine Arbeitnehmerveranlagung Nachforderung für das Jahr 2008 von 900€ und einmal eine Einkommenssteuer Vorauszahlung für das Jahr 2010, ebenfalls an die 900€. Für die Nachforderung erbat ich um Ratenzahlung und für die Vorrauszahlung um Löschung, da ich ja mit 1.1.2010 meine geringfügige Tätigkeit eingestellt hatte. Beides wurde bewilligt. Soweit so gut.
Heute, 1 Jahr später, dasselbe: habe sowohl eine Nachforderung für das Jahr 2009 als auch eine Vorauszahlung für 2011 und Folgejahre erhalten.
Schreibe ich das Finanzamt wieder an, mit dem Hinweis, dass ich nur mehr eine(!) Teilzeitbeschäftigung habe und somit die Vorrauszahlung nichtig ist? Meine letzte Ratenzahlung für die erste Nachforderung ist im März. Kann ich dann auch darum ansuchen erst ab April oder Mai die Ratenzahlung für die Nachforderung 2009 zu tätigen, bzw. wird mir dies bewilligt? Ich geh gefühlsmäßig gerade durch Berg und Tal, bitte um Rat und Hilfe!
Vielen Dank im Vorraus! |