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Verfasst von: Adi am 27.01.2011 21:57
 


THEMA:  Arbeitzimmer =Wohnbereich?

Guten Abend

Ich möchte in der nächsten Zeit selbständig werden habe aber einige fragen dazu:

Da ich anfangs meine Kosten sparen will, möchte ich gerne mein Büro in der Wohnung anlegnen. Nun ich lebe in einen 3 Personen Haushalt ( 2 Erwachsene 1 Kind) in einer 3 Zimmer Genossenschatswohnung.  Kann ich deswegen einen Raum als Arbeitzimmer geltendmachen, oder geht das überhaupt nicht??

Falls ja, wie wird das berechnet?? Muss ich auch dann meiner Firma eine Rechnug austellern?

DANKE FÜR DIE ANTWORTEN IM VORAUS

Adi W.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 31.01.2011 00:23
 


THEMA:  Arbeitzimmer =Wohnbereich?

Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie den Arbeitsraum ausschliesslich beruflich nutzen.

Die Kosten werden entprechend der Fläche geltend gemacht.

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