Guten Abend
Ich möchte in der nächsten Zeit selbständig werden habe aber einige fragen dazu:
Da ich anfangs meine Kosten sparen will, möchte ich gerne mein Büro in der Wohnung anlegnen. Nun ich lebe in einen 3 Personen Haushalt ( 2 Erwachsene 1 Kind) in einer 3 Zimmer Genossenschatswohnung. Kann ich deswegen einen Raum als Arbeitzimmer geltendmachen, oder geht das überhaupt nicht??
Falls ja, wie wird das berechnet?? Muss ich auch dann meiner Firma eine Rechnug austellern?
DANKE FÜR DIE ANTWORTEN IM VORAUS
Adi W. |