Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Stefan am 29.01.2011 14:33
 


THEMA:  Fahrtenbuch gestohlen, was tun?

Ich hatte einen Einbruch in mein Auto, und mebst Handyladekabel hat der ..... ehschonwissen auch das Fahrtenbuch und einige adnere papeire mitgenommen. Also, genau genommen, er hat eine ganze Ablage-Lade mitgenommen, wo blöderweise das Fahrtenbuch drinen war.

Jetzt habe ich die Jahre 2008 und 2009 bereits nach Excel übertragen, für die Berechnung der Kosten für die Einkommenssteuererklärung, 2010 wolle ich demnächst anfangen.

Ich habe jetzt keinerlei Unterlagen mehr. 2008 und 2009 war es so, daß ich je etwa 20.000km privat und 10.000km dienstlich gefahren bin.
Kann ich das für 2010 - wo die Jahres-km-Leitung [das geht aus Werkstattrechnungen recht klar heraus] ebenfalls rund 30.000km war, wieder eine 2:1-Verteilung annehmen mit dem Hinweis darüber, daß das Fahrtenbuch gestohlen wurde, oder was soll ich sonst machen?

Stefan

Verfasst von: Bruce am 29.01.2011 21:06
 


THEMA:  Fahrtenbuch gestohlen, was tun?

Hallo,

gibt es noch "Nebenaufzeichnungen" zum Fahrtenbuch? Besuchsberichte, Reiseabrechnungen etc.? Auf jeden Fall die polizeiliche Anzeige mitschicken, eventuell auch Werkstattrechnungen, aus denen der km-Stand ersichtlich ist, wodurch die Plausibilität der 2:1-Verteilung noch gestütz werden kann.

 

Verfasst von: Stefan am 29.01.2011 21:46
 


THEMA:  Fahrtenbuch gestohlen, was tun?

Die Kilomenter kann ich durchaus plausibel erklären, also auch wegen Tankrechungen, nur halt eben das Verhältnis eben nicht.

Blöd ist auch, daß alle Papieraufzeichnungen weg sind, auch die der früheren Jahre, weil alles im gleichen Buch steht, ich war auf der letzten Seite und hatte das neue schon gekauft.

Btw - ist ein Versicherungsselbstbehalt zur Gänze privat?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.108 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.