Guten Tag!
Für einen Auftraggeber fallen neben dem Arbeitsaufwand in Stunden auch Fahrt- und Nächtigungskosten an die ich auch an den entsprechendne Auftragserteiler verrechnen kann.
Meine Frage lautet nun: Wie muss ich bei der Verrechnung die UST einbeziehen:
- Arbeitsaufwand - Ist mir klar mit 20 %
- Fahrt-/Nächtigungskosten - Kann ich hier den Nettobetrag einfach zu meinem Nettoarbeitsaufwand addiren und auf den Gesamtbetrag die 20 % draufschlagen oder darf ich dies nur Netto weiterverrrechnen.
Vielen Dank für eine Info!
F.B.
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