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Verfasst von: Laurenz am 31.01.2011 19:08
 


THEMA:  Student+Geringfügig+Werkvertrag

Hallo!

Ich bin Student, bei meinen Eltern mitversichert und geringfügig angestellt. Ich hätte zusätzlich die Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung mit Abrechnung per Werkvertrag nachzugehen. Welche Grenzen muss ich beachten?

ca. 11000€ ist Lohnsteuergrenze (Geringfügig plus Gewinn von den Werksverträgen)

ca. 9000€ für die Familienbeihilfe (wäre egal wenn sie fällt)

Gibt es einen Betrag der die Krankenmitversicherung (BVA) angreifen könnte? Zählt für die Bemessung nur der Gewinn aus dem Werkvertrag(Große Ausgaben wegen teurer Bauteile)? Alles über der Geringfügigkeit verpflichtet mich zur Abfuhr von Sozialabgaben- zählt hier der Gesamtbetrag oder nur der Betrag ÜBER der Geringfügigkeit.

Danke für Ihre Antworten.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.02.2011 15:46
 


THEMA:  Student+Geringfügig+Werkvertrag

Wenn Sie im Werkvertrag mehr als 4.488,--im Jahr verdienen, dann werden Sie sozialversicherungspflichtig und es entfällt die Mitversicherung.

Verfasst von: Jörg am 09.02.2011 17:12
 


THEMA:  Student+Geringfügig+Werkvertrag

Anlehnend an dieses Thema, ebenfalls Student aber keine Familienbeihilfe nur reine Honorarnotenbezüge als Haupteinnahmequelle im privaten Bereich.

Es gibt ja eine sogenannte untere(4.488-)/obere Grenze bzg. Sozialversicherungspflichtig. Meine Frage, ist die Regelung für das Jahr 2010 gleich wie im vorhergehenden(war ungefähr 5600-)?

Vielen Dank!

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