Hallo!
Ich bin Student, bei meinen Eltern mitversichert und geringfügig angestellt. Ich hätte zusätzlich die Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung mit Abrechnung per Werkvertrag nachzugehen. Welche Grenzen muss ich beachten?
ca. 11000€ ist Lohnsteuergrenze (Geringfügig plus Gewinn von den Werksverträgen)
ca. 9000€ für die Familienbeihilfe (wäre egal wenn sie fällt)
Gibt es einen Betrag der die Krankenmitversicherung (BVA) angreifen könnte? Zählt für die Bemessung nur der Gewinn aus dem Werkvertrag(Große Ausgaben wegen teurer Bauteile)? Alles über der Geringfügigkeit verpflichtet mich zur Abfuhr von Sozialabgaben- zählt hier der Gesamtbetrag oder nur der Betrag ÜBER der Geringfügigkeit.
Danke für Ihre Antworten. |