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Verfasst von: Michaela am 31.01.2011 21:00
 


THEMA:  Fahrtkosten Weiterbildung

Hallo!

Ich beginne demnächst die Ausbildung zur Tagesmutter und muss dazu jeden Werktag (MO-FR) ca. 60km (= eine Strecke, also gesamt 120km) zum Ausbildungsort zurücklegen. Da ich nur "geringfügig" arbeite, muss ich ja keine Lohnsteuer zahlen und somit wirkt sich die Pendlerpauschale (die ich laut Ausbildungsverein versuchen könnte anzufordern) nicht aus.  Gibt es eine andere Möglichkeit in meinem Fall die Fahrtkosten bzw. einen Teil rückzuerstatten?

Besten Dank im Voraus.... Liebe Grüße Michaela

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.02.2011 15:49
 


THEMA:  Fahrtkosten Weiterbildung

Ich sehe hier wenig Möglichkeiten.

Sie könnten eventuell einen Verlust aus der künftigen selbständigen Tätigkeit erklären und ins nächste Jahr übertragen.

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