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Verfasst von: GAST am 01.02.2011 09:47
 


THEMA:  Fixanstellung + freies Gewerbe

Ich bin in einem Betrieb fix angestellt und möchte gerne zusätzlich ein freies Gewerbe im Bereich 'Veranstaltungen' anmelden. Allerdings möchte ich vermeiden, zusätzlich Sozialversicherung usw. zahlen zu müssen.
In der Fixanstellung verdiene ich in etwa € 26000 brutto/Jahr.

Wie muss ich dabei vorgehen? Reicht es, dass der Gewinn unter 4395,- im Jahr bleibt oder muss ich dabei noch etwas Anderes beachten?

Mit welchen steuerlichen Abgaben (%) muss ich für den Nebenverdienst rechnen?

Kann ich, sobald ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, dann für die fixe Anstellung keinen Lohnsteuerausgleich mehr machen?

Danke im Vorhinein!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 01.02.2011 15:30
 


THEMA:  Fixanstellung + freies Gewerbe

Lieber Gast,

Wenn Sie den Jahresgewinn von knapp über EUr 4,300,-- nicht überschreiten, dann werden Sie nicht zusätzlich sozialversicherungspflichtig (bis auf die Unfallversicherung).

Es gibt aber nicht nur die von Ihnen erwähnte Gewinngrenze sondern auch eine Umsatzsgrenze von EUR 30.000,--, die dazu zu berücksichtigen ist.

Sie müssen jedenfalls im Vorfeld Dinge berücksichtigen:

- Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen, da sonst eine fristlose Entlassung gerechtfertigt wäre
- einen Gewerbeschein lösen, dazu empfehle ich ein Beratungsgespräch auf der für Sie zuständigen Bezirksstelle der Wirtschaftskammer
- Ein Beratungsgespräch mit einem Berater Ihres Vertrauen, um die Fragen der Belegsammlung und Datenerfassung, sowie steuerlichen Gstaltung für Sie zu klären um im Vorfeld schon passend agieren zu können

Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, dann beinhaltet diese die "Arbeitnehmerveranlaung / Lohnsteuerausgleich", ist damit also gleichzeitig ab zu handeln.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at

 

 

Verfasst von: GAST am 02.02.2011 08:30
 


THEMA:  Fixanstellung + freies Gewerbe

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Gelten die 30000 als Netto oder Bruttogrenze?

Ich bin eigentlich der Meinung, das nicht dem Arbeitgeber melden zu müssen, da im Arbeitsvertrag nur eine Klausel ist, sich nicht im selben Gewerbe (aktuell Metall) selbständig machen zu dürfen?!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.02.2011 18:47
 


THEMA:  Fixanstellung + freies Gewerbe

Lieber Gast,

 

Nettogrenze - also ohne Umsatzsteuer.

meldung: leider sieht das schon das Arbeitsrecht selbst vor, dass jede "kaufmännische Tätigkeit" - worunter nun nicht Buchhaltung sondern die Tätigkeit eines kaufmanns - also jede selbständige Tätigkeit - untersagt ist, wenn man in einem Angestelltenverhältnis tätig ist. eine schriftliche explizite Regelung im Vertrag ist daher nicht erforderlich.

 

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: michel am 19.02.2013 19:50
 


THEMA:  Fixanstellung + freies Gewerbe

guten abend 

ich verkaufe oliven öl auf dem markt in österreich .bin in spanien selbstendig mus ich mehrwertsteur in österreich bezahlen

Verfasst von: Daniel am 22.04.2013 09:00
 


THEMA:  Fixanstellung + freies Gewerbe

Hallo!

 

Ich möchte ein freies Gewerbe als Erdbau Unternehmen Anmelden!

Mit welchen Abgaben bzw. Steuern muss ich rechnen?

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