Lieber Gast,
Wenn Sie den Jahresgewinn von knapp über EUr 4,300,-- nicht überschreiten, dann werden Sie nicht zusätzlich sozialversicherungspflichtig (bis auf die Unfallversicherung).
Es gibt aber nicht nur die von Ihnen erwähnte Gewinngrenze sondern auch eine Umsatzsgrenze von EUR 30.000,--, die dazu zu berücksichtigen ist.
Sie müssen jedenfalls im Vorfeld Dinge berücksichtigen:
- Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen, da sonst eine fristlose Entlassung gerechtfertigt wäre - einen Gewerbeschein lösen, dazu empfehle ich ein Beratungsgespräch auf der für Sie zuständigen Bezirksstelle der Wirtschaftskammer - Ein Beratungsgespräch mit einem Berater Ihres Vertrauen, um die Fragen der Belegsammlung und Datenerfassung, sowie steuerlichen Gstaltung für Sie zu klären um im Vorfeld schon passend agieren zu können
Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, dann beinhaltet diese die "Arbeitnehmerveranlaung / Lohnsteuerausgleich", ist damit also gleichzeitig ab zu handeln.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at www.payroll.co.at
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