Liebe Frau Heike,
Wenn sie über die Geringügigkeitsgrenze kommen, dann müssen Sie sich - wenn Sie selbständig sind - zur Vollversicherung melden. Fraglich ist , wie der Fall bei Ihnen im Detail liegt, da die Vollversicherung in der Selbstständigkeit ja auf eine Jahres-Gewinn-grenze bezogen ist, wir aber gerade erst Jänner vorbei haben? oder können Sie dies soweit schon abschätzen?
Auch können 2 unterschiedliche Sozialversicherungen in Frage kommen, je nachdem ob Sie auf echtem Werkvertrag oder auf Selbständiger Basis in einem Dauerschuldverhältnis tätig sind - es sind hier also einige Klärungen vor zu nehmen, bevor die Fragen eindeutig beantwortbar sind.
Ich empfehle daher ein Beratungsgespräch beim Bertater Ihres Vertrauens ein zu holen, das im Erstgespräch oft kostenfrei ist.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis,MBA
www.hochweis.at www.payroll.co.at
|