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Verfasst von: Heike am 01.02.2011 10:17
 


THEMA:  Geringfügigkeit und Honorarnote

Hallo!

Ich arbeite zur Zeit geringfügig und habe die Gringfügigkeitsgrenze ausgeschöpft. Nun habe ich die Möglchkeit für ca. 6 Wochen bei einer anderen Firma zu arbeiten. Ich würde für diese Tätgkeit Honorarnoten stellen. Oder gibt es eine andere Möglichkeit? Was muß ich bezüglich Steuern, Sozialversicherung und Unfallversicherung beachten? Letztere gilt ja nur für die geringfügige Beschäftigung, oder?  Zur Zeit bin ich bei meinem Mann mit krankenversichert.

Vielen Dank, Heike

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 01.02.2011 15:26
 


THEMA:  Geringfügigkeit und Honorarnote

Liebe Frau Heike,

Wenn sie über die Geringügigkeitsgrenze kommen, dann müssen Sie sich - wenn Sie selbständig sind - zur Vollversicherung melden. Fraglich ist , wie der Fall bei Ihnen im Detail liegt, da die Vollversicherung in der Selbstständigkeit ja auf eine Jahres-Gewinn-grenze bezogen ist, wir aber gerade erst Jänner vorbei haben? oder können Sie dies soweit schon abschätzen?

Auch können 2 unterschiedliche Sozialversicherungen in Frage kommen, je nachdem ob Sie auf echtem Werkvertrag oder auf Selbständiger Basis in einem Dauerschuldverhältnis tätig sind - es sind hier also einige Klärungen vor zu nehmen, bevor die Fragen eindeutig  beantwortbar sind.

Ich empfehle daher ein Beratungsgespräch beim Bertater Ihres Vertrauens ein zu holen, das im Erstgespräch oft kostenfrei ist.

Lieben Gruß

Claudia Hochweis,MBA

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