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Verfasst von: Stefan Reichelt am 04.02.2011 09:34
 


THEMA:  Absetzen der Kosten einer berufl. Weiterbildung

Hallo!

Ich bin ein Jahr in Bildungskarenz um einen MBA zu absolvieren und die erste Rate des MBA-Programmes steht zur Zahlung an. Ich beziehe während des Jahres (unversteuertes) Bildungskarenzgeld vom AMS - gibt es am Ende des Jahres irgendeine Möglichkeit die sehr hohen Kosten für das Programm als Werbungskosten o.ä. steuerlich abzusetzen? Nur bringt es wohl nichts wenn ich Ende diesen Jahres diese Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung anführe da ja mein "Gehalt" vom AMS nicht besteuert wurde. Kann man die Kosten zB erst im nächsten Jahr geltend machen oder gibt es eine andere Lösung für den Fall?

vielen Dank für die Antwort!

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