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Verfasst von: Tom am 04.02.2011 17:46
 


THEMA:  offene Honorarnoten steuerlich absetzbar?

Guten Tag!

Ich habe letztes Jahr als Vortragener (neuer Selbstständiger) gearbeitet und meine Leistungen mittels Honorarnote abgerechnet.

Leider ging die Firma in Konkurs und somit wurden auch meine Honorarnoten nicht bezahlt.

Meine Frage ist nun, ob ich diese Verluste beim Einkommenssteurausgleich geltend machen kann.

Danke & lg

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 05.02.2011 09:53
 


THEMA:  offene Honorarnoten steuerlich absetzbar?

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Da ist er der Zufluss und Abfluss massgeblich. Es zählt nicht, wann Sie die Honorarnoten ausstellen, sondern wann sie bezahlt werden. Eine offene Honorarnote stellt daher keine Einnahme dar.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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