Guten Tag!
Ich habe letztes Jahr als Vortragener (neuer Selbstständiger) gearbeitet und meine Leistungen mittels Honorarnote abgerechnet.
Leider ging die Firma in Konkurs und somit wurden auch meine Honorarnoten nicht bezahlt.
Meine Frage ist nun, ob ich diese Verluste beim Einkommenssteurausgleich geltend machen kann.
Danke & lg |