Sehr geehrte Damen und Herren
Ich Bitte um Hilfe damit ich diese Frage richtig beantworten kann.
Wieviel Bezugsauszahlende Stellen muß ich bei der Arbeitnehmerveranlagung bei vollgender Sachlage angeben.
Beschschäftigt bis Ende März 2010 - dann Arbeitslos gemeldet bis Anfang Mai - dann wieder bei der selben Firma beschäftigt wie bis Ende März
Meine Antwort wäre 1 Bezugsausstellende Stelle.
Oder sind es doch 2 Bezugsausstellende Stellen?
Ich bedanke mich schon im voraus für die richtige Antwort
Mit freundlichen Grüßen Michael
|