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Verfasst von: T.O. am 08.02.2011 01:37
 


THEMA:  Sonderklassegebühren bei Ärzten

Ich sitze gerade vor dem Einkommensteuerbescheid (Formular E1 + E1a)

folgendes habe ich bei E1a eingetragen:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4.3
- Ust-Bruttosystem
- Branchenkennzahl find ich keine passende, Arztpraxis ist das einzige was man findet, passt aber mMn nicht
- 9040: die Sonderklassegebühren
- 9225: die zu zahlende Versicherung (bei mir Unfallversicherung)

In E1:
unter 6.a) den lt. E1a ermittelten Gewinn

Stimmt das nun, soll ich besser einen Steuerberater nehmen, wie lautet die richtige BKZ?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.02.2011 18:02
 


THEMA:  Sonderklassegebühren bei Ärzten

Ich würde sagen:die Welt geht nicht unter, wenn die BKZ nicht stimmt.Aber

natürlich bin ich der Meinung, dass Sie einen Steuerberater(In) nehmen sollen........

Vielleicht haben wir doch noch ein paar Steuertips für Sie!

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