Hallo,
ich habe eine Frage die ich durch google noch nicht wirklich beantwortet bekommen habe.
Ich bin in einem Unternehmen als Angestellter eingestellt und natürlich danach bezahlt. Da ich mir aber gerne nebenbei etwas dazuverdienen möchte mittels Onlineshop und Verkauf von div. Produkten auf B2B Basis und ich dazu wohl einen Gewerbeschein benötige (denn ich aus einer alten Tätigkeit noch besitze und stillgelegt habe) frage ich mich jetzt wie das steuerlich für mich aussieht.
Werde ich getrennt behandelt?
Also der Angestellte Kornberger Gerhard und der Unternehmer Kornberger Gerhard? Oder werden meine Einkünfte von unselbstständiger und selbstständiger Arbeit zusammengerechnet und ich muss danach die Steuern zahlen?
Zahlt sich so etwas bei kleineren Beträgen überhaupt aus? Wobei ich jetzt ja noch nicht weiss wie hoch mein Umsatz sein kann. Je nach Erfolg zwischen 0 - 14.000 Euro Jährlich. Mir wurde mal von einem Laien erklärt wenn ich angestellt bin und nebenbei selbstständig das ich rechnen kann das 70 Prozent meiner selbständigen Einkünfte ans Finanzamt wandern - Stimmt das?
Gibts sonst noch wichtige Punkte zu beachten?
Vielen Dank im Vorraus. |