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Verfasst von: Christian Schartner am 10.02.2011 18:53
 


THEMA:  Rechnung für vermietetes Zimmer

Ich vermiete ein Zimmer in einer privat genutzten Eigentumswohnung. Für den Wohnungskauf und die Investitionen haben wir keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht; es ergibt sich auch kein zu versteuernder Gewinn. Nun hätte der Mieter gerne eine Rechnung mit ausgeführter Umsatzsteuer. Frage 1: Kann/muss ich überhaupt eine Rechnung ausstellen? Frage 2: Kann ich eine Umsatzsteuer (inkl. 10% o.Ä.) ausweisen? Frage 3: Wie müsste eine solche Rechnung ausschauen?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.02.2011 13:42
 


THEMA:  Rechnung für vermietetes Zimmer

1.)ja

2)nein

3)siehe www.steuerberatung-weiss.at/sonstige steuertips,aber bitte die UST weglassen,Sie brauchen auch keine UID

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