Hallo,
ich kann doch bestimmt die Nachzahlung für 2009 an Gebietskrankenkasse in meiner Arbeitnehmerveranlagung von 2010 geltend machen. (ich habe den Bescheid ja erst im Oktober bekommen) Unter welchem Punkt muss ich das geltend machen? Unter Werbungskosten, Punkt 717?
Danke! |