Die meisten Steuerberater bieten Arbeitnehmerveranlagungen an. Auf jedem Finanzamt liegt eine Broschüre auf, die man auch auf der Homepage des BMF lesen bzw. bestellen kann.
Fernseher kann man im Normalfall nicht absetzen, PC oder Laptop können zu 60% als Werbungskosten berücksichtigt werden. Da der Kaufpreis für ein neues Gerät über 400 Euro beträgt, ist er auf 3 bis 4 Jahre aufzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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