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Verfasst von: Anna am 12.02.2011 13:56
 


THEMA:  Sozialversiecherungbeiträge,Verzugszinsen und Exekutionskosten

Sehr geehrtes Steuerberater Team

Ich habe das Baugewerbe angemeldet und habe folgende Frage: im November habe ich die Sozialversiecherungbeiträge für 4-Quartal bekommen, die ich sie im Dezember bezahlen soll. Ich habe sie erst im Februar bezahlt. Ich muβte auch Verzugszinsen und Exekutionskosten zahlen. Ich möchte wissen:

  1. darf ich die Sozialversiecherungbeiträge für 4-Quartal als Werbungskosten oder Sonderausgaben im Jahre 2010 absetzen, obwohl ich die im Jahre 2011 bezahlt habe.
  2. darf ich die bezahlte Verzugszinsen und Exekutionskosten absetzen, wenn ja wann (wie Werbungskosten oder Sonderausgaben) und wie (im Jahre 2010 oder im 2011)

 Mit besten Grüßen Anna

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.02.2011 14:03
 


THEMA:  Sozialversiecherungbeiträge,Verzugszinsen und Exekutionskosten

Ich nehme an, dass Sie für Ihren Gewerbebetrieb, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen:

d.h.Sie setzen Ihre betrieblichen Ausgaben in dem Jahr als BETRIEBSAUSGABE ab, in dem Sie sie zahlen.

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.Keine Arbeitnehmerveranlagung.

www.steuerberatung-weiss.at

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Terminvereinbarung unter:

01 533 16 37

Verfasst von: Anna am 13.02.2011 21:46
 


THEMA:  Sozialversiecherungbeiträge,Verzugszinsen und Exekutionskosten

Liebe Frau Weiss

Und was mit Punkt 2, darf die bezahlte Verzugszinsen und Exekutionskosten in Einnahmen-Ausgaben-Rechnung absetzen oder nicht.

Danke

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