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Verfasst von: Clemens am 12.02.2011 16:28
 


THEMA:  Afaverkürzung bei Kreditfinanzierung PKW älter als 5 Jahre

Liebes Team und Interessierte!

Ich bin selbständig und benutze meinen PKW fast ausschließlich beruflich (ca. 40 - 50 tkm pro Jahr, rund 90% beruflich) und überlege nun eine Neuanschaffung.

Konkret soll es ein Fahrzeug mit einem Alter von 5 Jahren werden um der Luxustangente zu entgehen. Kaufpreis für das gebrauchte Fahrzeug werden 30 - 40k Euro sein. (Neuwert um die 60 - 80k) Allerdings wird der Wagen auf jeden Fall finanziert. In welcher Form auch immer.

Attraktiv bei dieser Variante sind für mich vor allem die hohen, jährlichen Abschreibungen. Nun ist mir bewusst, daß bei einem finanzierten Fahrzeug die jährliche Absetzbarkeit der Finanzierungs & Tilgungskosten auf jeden Fall auf 12,5% AfA gekürzt werden. So kenne ich diese Regelung beim Neuwagen.

Wie verhält es sich allerdings bei meinem angestrebten Vorhaben?

Bei einem Zeitwert von z.B. 36.000 Euro, und einer Restnutzungsdauer von 3 Jahren ergibt sich eine jährliche Afa von 12.000,- Euro, für den Fall, daß der Wagen bar gekauft wird und sich im Betriebsvermögen befindet.

Finanziere ich nun diesen Wagen über eine Autobank (z.B. BMW Zielratenkredit mit Restwert) komme ich bei 6.000 Euro Anzahlung und 15.000 Euro Schlussrate (bzw. dann angenommenen Restwert) auf eine monatliche Belastung von etwa 700 Euro. Also eine Jahresbelastung von 8.400,- Euro.

Die Jahresbelastung ist also niedriger, als die rechnerische Afa. Werden nun diese 8.400,- angesetzt, oder ein aus irgendwelchen Gründen verminderter Betrag? Oder gar die 12.000, da die Afa höher liegt als die tatsächliche Belastung?

 

MfG

 

Clemens M.

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