Die Situation schildert sich wie folgt:
Nach 3.5 Jahren Lehrzeit als Werkzeugbautechniker entschließt sich mein Sohn eine Ausbildung zum Linienpiloten zu absolvieren. Zu diesem Zweck wurde ein Kredit aufgenommen. Da er während der Ausbildungszeit über kein eigenes Einkommen verfügt, wurde der Kredit zwar auf seinem Namen aber mit mir als Bürgen abgeschlossen. Ich übernehme für ihn wärend der Zeit der Ausbildung die Ratenrückzahlungen und frage mich nun ob ich wenigstens die zu zahlenden Zinsen steuerlich geltend machen kann. Da es sich hierbei nicht um meine Ausbildung handelt und mein Sohn als nicht Berufstätiger ja keine Steuern zahlt, kann weder er noch ich den Kredit als Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten gelten machen. Sehe ich das richtig? Gibt es eine Möglichkeit den Kredit in irgendeiner Form steuerlich geltend zu machen?
Vielen Dank für ihre Auskunft
Georg |