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Verfasst von: Sepp am 15.02.2011 15:41
 


THEMA:  Rente aus DE

Verehrte Steuerfachleute, ich beziehe in Österreich ca. 1.300,- Rente netto und aus der BRD ca. 700,- netto. Nun wurde ich von Finanzamt Neubrandenburg aufgefordert eine E-Erklärung abzugeben, ich soll beschränkt steuerpflichtig sein und muss in der BRD Steuern zahlen.

Muss ich diese abgeben? Wie ist das mit der Einkommensteuer in Österreich? Danke für Ihre Antworten.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.02.2011 00:22
 


THEMA:  Rente aus DE

Wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert werden,dann müssen Sie eine Steuererkl- abgeben.

In Ö müssen Sie auch eine Steuererklärung abgeben.Seit heuer müssen Sie für diese Rente u.U. auch Sozialversicherung zahlen.

Verfasst von: Sepp am 20.02.2011 09:05
 


THEMA:  Rente aus DE

Sg. Frau Weiß, das ist mir neu. Bezüglich SV muss ich da etwas melden? Muss ich dann in Österreich und Deutschland Steuern bezahlen und zusätzlich noch SV? Mir wurde ohnehin heuer schon der Alleinverdienerabsetzbetrag gestrichen. Danke für die Hilfe!

Verfasst von: Hugo am 01.03.2011 05:40
 


THEMA:  Rente aus DE

Bei steuerlicher Ansässigkeit in Ö iSd Doppelbesteuerungsabkommens müssen Sie, wenn es sich um deutsche Ruhebezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung handelt, diese in D besteuern. Darüber hinaus werden diese Einkünfte in Ö gem. dem Methodenartikel (Befreiungsmethode) des DBA bei der Berechnung des Tarifsteuersatzes für die inld. Einkünfte mit berücksichtigt (Progressionsvorbehalt, Kennzahl 440).

mfg

Hugo

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