Die richtige Angabe für Habenzinsen wäre § 6 Abs. 1 Z.8. Doch sollte man vor dem Verbuchen überlegen, wie Sie den Gewinn für die Steuererklärung ermitteln. Wenn Sie - wie ich annehme - ein Einzelunternehmen sind und nicht bilanzieren, sondern eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen, versteuern Sie auf diese Weise Ihre Zinsen doppelt: einmal wird Ihnen jedes Quartal 25% KESt abgezogen und ein zweites Mal, wenn Sie Ihre Habenzinsen in die Erklärung aufnehmen. Einfacher wäre es endbesteuerte Zinsen gleich auf "Privat" zu buchen - und genauso die KESt.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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