Hallo!
Also der Freibetrag mindert nur die Bemessungsgrundlage zur Lohnsteuer, nicht die Steuer selbst.
Ein Beispiel für die Lohnsteuerberechnung: Bruttolohn/gehalt minus Sozialversicherung minus Freibetrag = Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer (von diesem Betrag wird die Steuer berechnet).
Wenn also Ihr Freibetrag € 45,- ausmacht, dann wird die Bemessungsgrundlage um diese € 45,- reduziert, nicht die zu entrichtende Lohnsteuer.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
MfG Martina |