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Verfasst von: Dietmar Hackl am 16.02.2011 09:22
 


THEMA:  Nachzahlung GKK

Hallo!

Habe diese Woche ein Schreiben der GKK bekommen, in dem steht das ich für das Jahr 2009 eine Nachzahlung leisten muß.

Ich war 2009 neben meiner Vollbeschäftigung, auch noch für sieben Monaten gerringfühgig im Gastgewerbe angemeldet.

Hab ich eine Möglichkeit diese Zahlung zu umgehen. Hätte mich mein Chef im Gastgewerbe krankenversichern müssen.

Danke für Eure Hilfe

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.02.2011 14:20
 


THEMA:  Nachzahlung GKK

Das ist eine Pflichtversicherung für geringfügig Beschäftige, die auch ein Dienstverhältnis haben.

Verfasst von: Dietmar Hackl am 17.02.2011 16:51
 


THEMA:  Nachzahlung GKK

Ist der Dienstgeber verpflichtet das er mich bei der GKK anmeldet. Hat er vermutlich nicht getan.

Müßte nicht der Dienstgeber diese Steuern bezahlen???

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