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Verfasst von: Michaela am 16.02.2011 11:13
 


THEMA:  Angestellte und im Direktvertrieb - Einkommenssteuer

Sehr geehrtes Team!

Ich bin Angestellte (Brutto monatlich Euro 1.561 und 13., 14.) und arbeite zusätzlich sei Juli 2010 für einen Direktvertrieb als Selbstständige.

Im Direktvertrieb habe ich 560,- Euro insgesamt Provision an erhalten. Davon muß ich noch die Ausgaben wie Porto, km-Geld usw. abziehen. Wird nicht mehr als Euro 50,- als Gewinn herauskommen.

MUSS ich eine Einkommenssteuererklärung machen, da ja der Gewinn so minimal ist?

Bedeutet die Grenze, die es bei der Selbstständigkeit gibt die Bruttoprovision oder nach Abzug der Ausgaben?

Vielen Dank

Michaela. Sch.

 

Verfasst von: Hajo am 16.02.2011 19:09
 


THEMA:  Angestellte und im Direktvertrieb - Einkommenssteuer

Gilt nach Abzug der Ausgaben! Daher bei 50,00 EUR Gewinn keine E-Erklärung notwendig, außer das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe auf.

 

Verfasst von: stefantraxler am 27.02.2012 19:56
 


THEMA:  Direktvertrieb

Hallo!

 

ich würde gerne wissen wie ich im Direktvertrieb Legal ohne andere Arbeit arbeiten kann. das bedeutet was kostet mich in Österreich monatlich die Sozialversicherung und mit welchen Steuern muss man rechnen ? Die Steuern werden ja nach Abszug sämtlicher Aufwendungen vom über gebliebenen Betrag berechnet ( Gewinn)

was noch wichtig ist. wenn man Kinder hat wäre ich neugierig wie dann die Kosten bei der Versicherung ist . Die sind ja bei mir mitversichert. Gibt es da irgend einen Leitfaden

würde mir sehr helfen wenn sie mir per email eine Antwort senden könnten

Danke

Stefan

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