gibt man beim steuerausgleich an, wieviel man aus dem insolvenzfond (nachzahlung ausstehender gehälter) erhalten hat, bzw. wo ist das anzugeben? oder liegt das beim finanzamt auf?
und:
bei 2 "normalen" DV (mit 10 und 20 std) - aber beide ÜBER der geringfügigkeitsgrenze: wieviel muss für steuernachzahlung zur seite gelegt werden, bzw. wie berechnet man das. kommt da auch noch zusätzlich etwas von der GKK im nachhinein, wenn aber bei beiden DV versichert?
DANKE!
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