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Verfasst von: Franz am 16.02.2011 18:23
 


THEMA:  doppelte Haushaltsführung


Ich würde gerne wissen, ob bei meiner Arbeitnehmerveranlagung "doppelte haushaltsführung" angeben kann:

Situation:

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Amstetten NÖ.
Ich arbeite unter der Woche in Wien und habe dort eine auch eine Wohnung, die ich nur Mo-Fr bewohne (gemeldet als Zweitwohnsitz).
Entfernung zum Hauptwohnsitz ist größer als 120km.

Fr-So bin ich zuhause mit meiner Freundin in meinem Hauptwohnsitz in Amstetten. Dort haben wir beide unseren Lebensmittelpunkt.
Sie ist nicht in meiner Wohnung in Amstetten gemeldet, sondern in ihrem Elternhaus, wo sie auch Mo.-Fr. wohnt, da ihr Weg zur Arbeit von dort kürzer ist.
Sie hat ein Einkommen von mehr als 2.200 € jährlich, von ihrem Arbeitgeber in Amstetten.

In der Hilfe auf bmf.gv.at steht folgender Satz:
"Verheiratete sowie in eheähnlicher Gemeinschaft (auch ohne Kind) Lebende können diese Werbungskosten auf Dauer absetzen, wenn die Partnerin und der Partner steuerlich relevante Einkünfte (mehr als 2.200 € jährlich oder mehr als ein Zehntel der Einkünfte der/des Steuerpflichtigen) erzielen."

Wie definiert sich eine eheähnliche Gemeinschaft?
-muss mein Partner in der gleichen Wohnung gemeldet sein? Reicht ev. Zweitwohnsitz oder muss es Hauptwohnsitz sein?
-muss ein gemeinsames Konto vorhanden sein?
-hängt es von der bisherigen Dauer der Beziehung ab?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 20.02.2011 20:08
 


THEMA:  doppelte Haushaltsführung

Für eine Anfangsphase von 6 Monaten stehen auch einem Alleinstehenden die Werbungskosten "Doppelte Haushaltsführung" und "Familienheimfahrten" zu. Bisherige Dauer der Beziehung und Konto sind nicht relevant, Zweitmeldung ist empfehlenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Franz am 09.03.2011 15:23
 


THEMA:  doppelte Haushaltsführung

und nach der Anfangsphase von 6 Monaten?

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