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Verfasst von: Nicole am 17.02.2011 11:29
 


THEMA:  Karenz und Zuverdienst

Guten Tag,

ich bin seit letztem Jahr in Karenz , dieses Jahr erhalte ich Kindergeld bis Oktober. Ich verdiene auf Honorarbasis, und zusätzlich vorraussichtlich ab April geringfügig angestellt, dazu. Die Jahreszuverdienstgrenze beträgt ja €16.200. Muss ich meine Einkünfte - die darunter liegen - dem Finanzamt nachweisen? Wenn ja: Einnahmen-Ausgaben Rechnung für die Tätigkeit auf Honorarbasis? Wenn ich diese ca. €730 Gewinn überschreite, was muss ich beachten, oder ist das während Karenz egal?

Im letzten Jahr gab es einige Anschaffungen (z.B. Laptop). Kann ich die bei der ANV geltend machen, wenn ich von 1.Jänner weg Mutterschutz und dann Karenz war?

Kann man generell diese Anschaffungen bei der EAR als Ausgaben angeben UND bei der ANV steuerlich absetzen, oder geht nur eines von beiden?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.02.2011 15:50
 


THEMA:  Karenz und Zuverdienst

Wenn Sie Honorare bezogen haben,dann können Sie keine Arbeitnehmerveranlagung machen,sondern müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Betriebsausgaben können Sie von den Honoraren absetzen.

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