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Verfasst von: Anja am 17.02.2011 15:37
 


THEMA:  Sozialversicherung-Lohsteuer

Hallo,

Ich arbeite Teilzeit und bald werde ich auch anfangen geringfügig zu arbeiten. Ich werde voraussichtlich nur für einige Monate arbeiten. Brutto komme ich in diesem Jahr (2011) nicht über € 9.000,-. Auch nicht, wenn ich den Lohn vom geringfügigen Job mitzähle. Stimmt das, dass ich ab € 9.000,- brutto Lohnsteuerpflichtig bin?

Wie sieht es mit der Lohnsteuer aus? Von meinem Teilzeitjob werden mir monatlich Lst. abgezogen. Kann ich die am Ende des Jahres vom Finanzamt zurückholen?

Ich zahle für den geringfügigen Job jetzt noch keine Sozialversicherung. Muss ich im Nachhinein etwas bezahlen. Wenn ja, wie viel solch ich auf die Seite legen, damit ich im Nachhinein nicht eine große Summe zahlen muss.

Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.02.2011 15:59
 


THEMA:  Sozialversicherung-Lohsteuer

Bis 11.000,--jährlich fällt keine Einkommen bzw. Lohnsteuer an.

Sie können eine Arbeitnehmerveranlagung machen.

Sie müssen ca 14% Sozialversicherung nachzahlen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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