Hallo,
Meine Frage:
Ich bin selbständig als Software-Entwickler tätig und nehme die Basispauschalierung der Betriebskosten in Anspruch.
Weiters bekomme ich von meinem derzeitigen Auftraggeber meine täglichen Fahrten in Form von km-Geld ersetzt.
Wird nun dieser Kostenersatz als Einkommen gewertet, oder handelt es sich um einen Durchlaufposten, der von der Basispauschalierung nicht betroffen ist? Als Angestellter wird ja ein Kostenersatz in Form von km-Geld nicht als Einkommen gewertet und dafür müssen weder SV-Beiträge noch Steuern bezahlt werden.
mfg
Rainer Maier |