Guten Tag,
ich war im Jahr 2010 neben der Karenz freiberuflich tätig. Ich bin am 12.01.2010 die Karenz eingetreten und habe freiberuflich 1330,-€ zum Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld für das ganze Jahr verdient. Muss ich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben? Wenn man in der Karenz bis 11000,-€ steuerfrei ist, wird zu diesen 11000,-,€ auch Wochen- und Kinderbetreuungsgeld mitgerechnet?
Vielen Dank für die Antwort.
MFG Patricia BUeno |