Lieber Herr Edlinger,
Das ist leider ein sehr umstrittenes Thema. Das Arbeitszimmer ist dann absetzbar, wenn die Kerntätigkeit im Arbeitszimmer abgewickelt wird. Das würde ich beim Flugunterricht und den Prüfung nicht annhemen.
Um nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen würde ich Ihnen einen Besuch bei Ihrem Steuersachbearbeiter am Finanzamt empfehlen und dann sie ihm dort persönlich auseinandersetzen und mit ihm diskutieren, warum in ihrem Fall doch die Kernessenz im Arbeitszimmer stattfindet, auch wenn Sie das Geld eigentlich außer Haus verdienen. Machen Sie dazu ein Protokoll wenn Sie Zustimmung erreicht haben und senden Sie ihm dieses danach auch zu.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
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