Lieber Herr Gerhard,
Sie haben einen VEranlagungsfreibetrag von EUR 730,--. Damit Sie diesen Gewinn nachvollziehbar ermittlen können, müssen Sie so und so jedenfalls eine EA-Rechnung erstellen.
Gerade wenn Sie im Internetshop beschäftigt sind, dann kann es schon vorkommen, dass das Finanzamt Ihre Einträge findet und eine Anfrage an Sie stellt, wenn Sie in den Jahreserklärung nichts dazu angeben.
Im bereich der sozialversicherung sind sie so und so verpflichtet eine Meldung zu erstatten und auch in den Gewerbebehörden sind Sie verpflcihtet einen Gewerbeschein zu lösen! Dadurch werden die Registrierungsverfahren bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt automtatisch ausgelöst.
Und - privat an Privat ... wenn Sie Ihre Leistungen/Waren im Internet öffentlich anbieten und nciht nur Ihrem Hausnachbarn zufällig etwas Gebrauchtes entgeltlich überlassen, dann sind Sie gewerblich tätig ... vom Unternehmer an den Privaten :o)
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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