Hallo!
Ich bin derzeit in Elternzeit und habe meinen Hauptwohnsitz in Ö. Mein Freund ist in Deutschland als Berater angestellt, hat dort auch seinen Hauptwohnsitz, arbeitet zur Zeit in Schweden. An den Wochenenden hält er sich idR in Österreich auf.
Wir überlegen nun, zusammenzuziehen - er würde damit einen Hauptwohnsitz in Ö begründen. Nun stellt sich die Frage, welcher Staat das Besteuerungsrecht erhält? Die Annahme ist, dass sich mein Freund in keinem der drei Länder mehr als 183 Tage aufhält.
Viele Grüsse,
Conny |