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Verfasst von: Thomas am 22.02.2011 09:12
 


THEMA:  Einkommenssteuer + UVA Einzelunternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich selbständig machen, nun ist die Frage, wenn ich auf der GW Anmeldung die Privat (und einen Geschäftsstandort / virtuelle Büro) angebe, darf ich dann auf beiden Adressen Rehnungen ausstellen und bei der UVA und Einkommenserklärung geltend machen ?

Als zB. Vorsteuer die auf die Geschäftsadresse + die Privatadresse ausgestellt ist, oder bei der Einkommssteuer beide Ausgaben (abzüglich Anteil der Privatwohnung zb mit 50% von den Privatkosten) + und dürfen auf von mir ausgestellten UST Rechnungen beide Adressen als Firma angegeben werden, oder muss alles schriftliche über die Geschäftsadresse die bei der Gewerbeanmeldung angegeben wurde laufen ? (auch wenn 90% der geschäfte in der Privatwohnung abgewikelt werden)

Mfg Thomas

Verfasst von: Renate am 22.02.2011 10:14
 


THEMA:  Einkommenssteuer + UVA Einzelunternehmen

Ich empfehle Ihnen ein kostenloses Erstgespräch. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 0681-10209429 einen Termin. 

Verfasst von: Thomas am 23.02.2011 17:12
 


THEMA:  Einkommenssteuer + UVA Einzelunternehmen

warum habe sie ein forum online wenn in jedem 2. beitrag immer nur ein erstgespräch angeboten wird ?

ich bin nicht von wien und habe auch nicht vor in den 1. bezirk zufahren

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 28.02.2011 20:29
 


THEMA:  Einkommenssteuer + UVA Einzelunternehmen

Kurz  zum Forum: hier kann jeder posten, der sich registriert. Je mehr Sie vom Absender erfahren (Name, Adresse, Homepage etc.), um so seriöser wird die Information wohl sein.

Für Ihr Unternehmen werden Sie den Behörden einen Standort bekanntgeben. Das ist dann Ihre betriebliche Adresse, die am Briefpapier steht und auf den Rechnungen. Die Ausgaben für diesen Standort sind Betriebsausgaben. Daneben ein Arbeitszimmer im privaten Bereich anzusetzen, wird eher nicht möglich sein.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

 

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